Private Impfungen
Impfung gegen Meningokokken B
Meningokokken–Meningitis (Gehirnhautentzündung) ist eine der gefürchtetsten Krankheiten im Kindesalter. Rund ein Drittel der betroffenen Kinder stirbt. Ein Drittel überlebt mit Hirnschäden, ist danach also behindert. Nur ein Drittel überlebt ohne negative Folgen. In Europa gibt es im Wesentlichen zwei Meningokokken Familien: Typ B und Typ C. Typ B macht ca. 2/3 der Fälle aus, Typ C ca. 1/3 der Fälle. Gegen den Typ C gibt es seit 2003 einen Impfstoff, der seit 2006 von der STIKO zur Standartimpfung erklärt wurde und seitdem zwischen dem ersten und zweiten Geburtstag einmalig im Leben verabreicht wird. Seit 2013 gibt es auch einen Impfstoff gegen Meningokokken Typ B. 2015 wurde er in vielen Ländern Europas zur Standartimpfung erklärt und seitdem millionenfach eingesetzt.
Die deutsche STIKO hat diesen Impfstoff bis dato noch nicht zur Standartimpfung erklärt. Daher müssen die Krankenkassen diesen nicht zwingend bezahlen, können dies jedoch freiwillig tun. Wir Kinderärzte empfehlen diese Meningokokken-B-Impfung ausdrücklich.
Für Erwachsene
Wir überprüfen auch den Impfstand der Eltern und impfen diese sowohl als Kassenleistung als auch als Privatleistung. Eine Praxisgebühr wird bei einer Impfung nicht fällig . Die Erstattung und Altersgrenze kann je nach Krankenkasse unterschiedlich sein.